Deutschland, wider den Überwachungsstaat

Artikel vom 10. November 2007 (↻ 20. März 2008). ISSN 1614-3124, #34. Schwerpunkt: (RSS-Feed für alle Themen).

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Am gestrigen historisch bedeutsamen 9. November hat der deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf (PDF, 2 MB) zur Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung verabschiedet, der Deutschland effektiv und entgegen der Aussage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einen großen Schritt in Richtung Überwachungsstaat treibt, so denn Bundespräsident Horst Köhler oder das Bundesverfassungsgericht nicht abweichender Auffassung sind.

Während andere Quellen sowohl Hintergrund und Umfang des Gesetzes als auch erste Reaktionen besser beschreiben können als dieser Artikel (oder Kommentar), möchte ich mit ihm vielmehr selbst auf die äußerst bedenkliche Entwicklung hinweisen und an meine Leser appellieren, ebenfalls Initiative zu ergreifen und ihren Beitrag für die Wahrung von Grundrechten zu leisten.

Neben dem stark anzuzweifelnden, äußerst umstrittenen Nutzen von Datenschutzeinschränkungen wirft der Kurs der Bundesregierung viele Fragen auf, vor allem die, was als nächstes folgt: Gemäß der unfreiheitlichen Denkweise der ehrgeizig kriminalitäts- und terrorismusbekämpfenden Institutionen scheint nur naheliegend, dass Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre in nächster Instanz als kriminelle Verschleierung ausgelegt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass derselbe Aktionismus nicht nur richterliche Beschlüsse zur Überwachung obsolet macht, sondern auch zur Strafverfolgung, und unter dem Banner der Bekämpfung von Verbrechen und Terror deutsche Staatsbürger auf Verdacht festgenommen werden, wie es schon andere westliche Staaten vormachen. Ebenso ist vorstellbar, dass sich die deutsche Legislative noch weit mehr amerikanischer Methodik nähert und sich gleich auch von den jüngsten Plänen, bestimmte Bevölkerungsgruppen in Datenbanken zu erfassen, inspirieren lässt; der Kampf gegen den Terror erfordert schließlich den Sieg selbigens, man kann Deutschlands Vergangenheit ja noch pointieren.

Kritikern dieser Befürchtungen ist die obige Frage erneut zu stellen: Was kommt als nächstes? Wo hört Kriminalitätsbekämpfung auf und fängt Staatsterror an? Welche Grundrechte kann man opfern; ist das Opfern von Grundrechten nicht grundsätzlich auszuschließen, wären diese sonst Grundrechte? Ist der Schutz von personenbezogenen Daten, von Privatsphäre, der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Fernmeldegeheimnis nicht wichtiger als vorgegaukelte, niemals garantierbare Sicherheit? Muss sich Deutschland dem Terrorismus beugen; wie viel ist ein Land wert, dass so etwas tut?

Ich hoffe darauf, dass sich die begrüßenswert hohe Zahl derer, die sich über die Folgen der aktuellen Rechtsprechung bewusst sind, weiter mehrt, dass Datenschutz und Privatsphäre mehrheitlich als Eckpfeiler eines funktionierenden freiheitlichen Staates wahrgenommen und gestärkt werden, und die noch verbliebenen Möglichkeiten, die uns die Rechtsprechung gibt, ausgeschöpft werden, um Freiheit und Grundrechte zu betonen und nicht selbige für etwas zu opfern, dass es nicht gibt.

Wenn Sie die politische Entwicklung ebenfalls mit Sorge sehen, stehen Ihnen mehrere legitime Maßnahmen offen:

Die gegenwärtige Entwicklung kann nicht übertrieben dargestellt werden, wenn es um eine so prinzipielle Thematik wie den Schutz von Bürgerrechten und um die drohende Einschränkung der Freiheit geht.

Nachtrag (19. März 2008)

Die Entwicklung nach Verabschiedung des Gesetzes gipfelte am heutigen 19. März (glücklicher-, vernünftigerweise) in einer partiellen Aufhebung des Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten durch das Bundesverfassungsgericht. Diesen Erfolg kommentiert Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, in einer Pressemitteilung wie folgt:

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsspeicherung war – wieder – für alle Kenner vorhersehbar: Wegen der beschränkten Verwerfungskompetenz bei übergeordnetem Europarecht beschränkte sich unser höchstes nationales Gericht darauf, die nationalen Regelungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur soweit aufzuheben, wie sie über zwingendes einfaches Europarecht hinausgehen.

Dazu, um an die Wurzel zu gehen, ist bei dieser knappen Aktualisierung folgendes besonders wichtig:

Das für Verfassungsgericht, Politik und Bevölkerung unwürdige Ritual, wonach der deutsche Gesetzgeber in seinen verfassungswidrigen Bestrebungen erst durch das Verfassungsgericht gestoppt wird, muss umgehend beendet werden. […]

Die Bürgerrechtsinitiativen in Deutschland und in Europa sind gut beraten, wenn sie an ihrem grundsätzlichen Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung festhalten.

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Über mich

Jens Oliver Meiert, am 30. September 2021.

Ich bin Jens, und ich bin ein Engineering Lead und Autor. Ich habe als technischer Leiter für Firmen wie Google und als Engineering Manager für Firmen wie Miro gearbeitet, bin W3C und WHATWG verbunden und schreibe und prüfe Fachbücher für O’Reilly und Frontend Dogma.

Mit meinem aktuellen Umzug nach Spanien bin ich offen für eine neue Remote-Führungsposition im Frontend-Bereich. Beachte und empfehle gerne meinen Lebenslauf oder mein LinkedIn-Profil.

Ich experimentiere gerne, nicht nur in der Webentwicklung, sondern auch in anderen Bereichen wie der Philosophie. Hier auf meiert.com teile ich einige meiner Ansichten und Erfahrungen.